Welche Regelungen gibt es bei Heckenpflanzen im Garten zu beachten?

Regeln für Heckenpflanzen im Garten? ⇐
Es muss nicht immer ein Gartenzaun sein – aber auch hierbei dringend an die Regeln bei Heckenpflanzen denken! Hecken erfreuen sich als Begrenzung von Grundstücken, Umrandung von Beeten oder als Abgrenzung bestimmter Bereiche im Garten, schon seit Jahrzehnten weitestgehender Beliebtheit.

Doch so mancher Nachbar hat bei den Pflanzenhecken etwas zu nörgeln, und auch rechtlich gesehen gibt es dabei auch eine ganze Menge zu beachten. So gibt es zum Beispiel Vorschriften, wann, wie und weshalb eine Heckenpflanze gestutzt werden muss, wo sie stehen darf und wo es nicht erlaubt ist, mit Heckenbepflanzung zu beginnen.

So groß die Spanne an Möglichkeiten für Zierhecken und Co. auch ist, so sehr variieren auch die Bestimmungen, die diese betreffen. Zeit also, sich das Ganze einmal näher anzusehen, damit Sie sich mit Ihren Outdoor Gartenmöbeln einen Ort zum Entspannen und voller Privatsphäre aufbauen können.

Der richtige Zeitpunkt für das Schneiden der Hecke

Im Zeitraum zwischen dem 15. März und dem 15. September ist das Schneiden von Hecken in Deutschland aus folgenden Gründen untersagt und kann bei Verstoß sogar mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wichtig ist das beachten der Gesetze und Regeln bei Heckenpflanzen schneiden!

Denn von März bis September brüten zahlreiche Vögel bevorzugt in dichten Hecken. Darunter auch seltene Arten oder Zugvögel. Um diese kleinen Sänger nicht zu gefährden, ist es im Naturschutzgesetz verankert, dass das Verschneiden von Hecken in diesem Zeitraum ein Tabu darstellt.

In einigen Bundesländern ist es sogar so geregelt, dass die Bußgelder bei Nichtbeachtung bestehender Gesetze, sehr schmerzhaft ausfallen können.

Schnell wachsende Heckenpflanzen sollten also unbedingt noch bis Ende Februar ein letztes Mal gepflegt und gestutzt werden!

Spitzenreiter ist in diesem Fall übrigens Mecklenburg-Vorpommern. Die dortigen Behörden können einen Bußgeldsatz in Höhe von 100 bis sage und schreibe 100.000 Euro erheben, wie auch schon die Zeitung Merkur berichtet hat. Da überlegt man sich doch gleich dreimal seine Gesetzestreue.

Auch Niedersachsen, Sachsen und Bayern lassen sich nicht lumpen und knöpfen Umweltschutzsündern Summen von 50 bis 15.000 Euro und im Fall von Niedersachsen bis zu 25.000 Euro ab.

Nur wenige Bundesländer bewegen sich bei ihren Bußgeldern unter dem fünfstelligen Bereich. In Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg und Thüringen gibt es laut Bußgeldkatalog gar keine Angaben. Das bedeutet, dass hier im Einzelfall stets das Gericht über die genaue Strafe entscheidet.

Die Heckenhöhe macht’s

Oft trennen Hecken, Grundstücke voneinander und damit es nicht zu unnötigen Streitereien kommt, sollte man sich einiger Regelungen bewusst sein. Schließlich möchte niemand daran schuld sein, wenn der Nachbar sein Sonnenbad nicht mehr genießen kann, weil ihn die Hecke daran hindert.

Auch hier gilt von Bundesland zu Bundesland natürlich wieder etwas anders. Während in Brandenburg die 1/3 Regelung gilt, (heißt im Klartext: Bei einer Heckenhöhe von zwei Metern, muss der Abstand etwa 66,66 betragen), hat Hessen ganz andere Vorstellungen zu den Regeln bei Heckenpflanzen.

Heckenpflanzen bis 120 cm müssen mindestens 25 cm Grenzabstand einhalten. Bei Hecken bis 200 cm müssen mindestens 50 cm Pflanzabstand eingehalten werden. Hecken die größer 200 cm sind, müssen einen Abstand von 75 cm berücksichtigen.

Im Allgemeinen gilt vor allem in Schrebergärten die Faustregel, dass eine Hecke die Höhe von 2 Metern nicht überschreiten sollte. Hierbei ist zu beachten, dass das Bundeskleingartengesetz dafür noch mal eine Extraregelung beinhaltet. Doch dieses gilt ausnahmsweise einmal für ganz Deutschland, auch wenn die alten Bundesländer sich teilweise noch etwas schwer damit tun.

Die Hecke als Schutz vor der Austrocknung des Bodens

Hecken bieten nicht nur die Möglichkeit, auf natürliche Art und Weise eine räumliche Abtrennung zu schaffen, sondern erweisen sich darüber hinaus, auch als Wasserspeicher nützlich.

Der Boden unter den Hecken bleibt länger feucht als auf ungeschützten Gebiet. Durch die schattige Unterseite verdunstet Flüssigkeit nicht so schnell und das wiederum, kommt anderen Pflanzen zugute.

Gerade in Dürrezeiten, wie wir sie in den letzten drei Jahren erlebt haben, ist es ratsam, nicht zu viel Wasser zu verschwenden. So kann die Heckenbepflanzung dabei helfen, Wasser zu sparen. Natürlich kann auch ein Dünger eingesetzt werden, um den selbst angelegten Gemüsepflanzen beim Wachsen zu helfen.

Unter Umständen kann es richtig teuer werden

Vom Wasserspeicher einmal abgesehen, bieten Hecken auch Schutz und Nahrung für Kleintiere. Deshalb sollte man alte Hecken auch nicht einfach so entsorgen. Erstens kostet der Spaß genau so viel wie der Verschnitt zum falschen Zeitpunkt, und zweitens nimmt man damit so manchem Tierchen seinen natürlichen Lebensraum.

Die müssen jedoch um jeden Preis erhalten werden. Wanzen, Spinnen und andere Krabbeltiere gehören zwar nicht unbedingt zu den beliebtesten Gästen in Gärten oder auf Grundstücken, sind aber ein wichtiger Teil der Natur. So bieten Sie vielen Singvögeln und auch dem ein oder anderem Igel, eine Nahrungsgrundlage.

Auch Füchse, Hasen oder Fasane lieben Hecken als natürliche Verstecke. Gerade in ländlichen Gebieten sollte man mit ihnen rechnen.

Wenn Sie dennoch eine Hecke entfernen müssen, dann lassen Sie diese bitte vom Profi entsorgen. Denn mit 50 bis 90 Euro pro Heckenpflanze sind Sie immer noch weitaus günstiger dran als mit einem Bußgeld.

Grünhecken richtig pflegen – auch das ist gesetzlich geregelt

Wenn die Hecke der Grundstücksbegrenzung zwischen zwei Einfamilienhäusern oder Gärten dient, sollte sie auch dementsprechend gepflegt werden. Niemand mag einen unansehnlichen, wild wuchernden Busch auf seinem Grund und Boden.

Sprechen Sie sich in dem Fall mit Ihrem Nachbarn ab. Vielleicht zeigt er sich einverstanden, seine Seite der Hecke zu pflegen. Verantwortlich ist nämlich eigentlich derjenige, der die Hecke gepflanzt hat.

So hat der Nachbar einen gesetzlich geregelten Anspruch darauf, dass die Hecke von Ihnen regelmäßig (zweimal im Jahr) verschnitten wird. Andernfalls darf er seine Seite der Hecke selber verschneiden und eventuell anfallende Kosten von Ihnen einfordern.

Wie jeder andere Anspruch kann auch dieser verjähren. Hier gibt es jedoch eine Frist, die fünf Jahre beträgt.

Allerdings kommen nun wieder die Bundesländer ins Spiel, die das unterschiedlich handhaben. Während in dem einen die Frist schon mit der Bepflanzung beginnt, gilt die selbige in einem anderen Bundesland erst ab einer bestimmten Höhe der Hecke.

Das Kürzen der Wurzeln kann ebenfalls zum Streitpunkt werden und der Nachbar hat dann Anspruch auf das Entfernen, wenn besagte Wurzeln eine Beeinträchtigung auf seinen Boden darstellen.

Regeln bei Heckenpflanzen – Aktuelle Gesetze beachten!

In einem Land wie Deutschland, in dem es so viele Gesetze, Paragraphen und Regeln gibt wie fast nirgendwo sonst auf der Welt, empfiehlt es sich immer, die Gesetze ab und zu nochmal nachzulesen.

Vieles ändert sich im Laufe der Zeit, und um wirklich auf dem neuesten Stand zu bleiben, lohnt sich oft auch ein Blick in Gärtner-Foren. Dort werden regelmäßig Änderungen für bspw. Regeln bei Heckenpflanzen gepostet, und den einen oder anderen Tipp gibt es dort auch noch abzugreifen.

Hecken bieten optisch und biologisch einen enormen Mehrwert, und allein deshalb ist die Idee einer Heckenbepflanzung anstatt eines Metallzaunes die Mühe wert. Man kann ihr jede gewünschte Form geben, und falls man ein paar Dinge beachtet, kann man seinem Grundstück einen individuellen Look geben, der den lieben Nachbarn staunen lässt.


Balkon Pflanze – Foto- / Bildnachweis: Pixabay1 und Pixabay2